Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Training, Beratung und Seminare

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGBs regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Dr. Raimund Schriek (Coach, Trainer, Berater, Seminarleiter, nachfolgend DRS genannt) und dem / der Coachee / Trainee / Auftraggeber als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der / die Coachee / des Auftraggeber das generelle Angebot von DRS, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching), das Training, die Beratung oder die Seminardurchführung annimmt..
  1. DRS ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Der Honoraranspruch von DRS besteht für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen.

 

§2 Inhalt des Dienstvertrags

  1. DRS erbringt seine Dienste gegenüber dem / der Coachee / des Auftraggebers in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Training, Schulung und Prävention anwendet. DRS ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des / der Coachee / Auftraggebers entsprechen, sofern der / die Coachee / Auftraggebers hierüber keine Entscheidung trifft.
  1. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching-, Trainings- oder Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des / der Coachee. Soweit der / die Coachee / Auftraggeber die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht / trainiert werden will, hat er das dem Coach / Trainer / Berater gegenüber zu erklären.

 

§3  Rechtliche Rahmenbedingungen von DRS

  1. Coaching, Training, Beratung und Schulung sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf DRS gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. DRS darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
  1. Coaching, Training, Beratung und Schulung sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der / die Coachee / Auftraggeber trägt während des gesamten Coaching-, Training-, Beratung- oder Schulungsprozesses die volle Verantwortung für sein / ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der persönlichen Termine mit DRS. Die Teilnahme an derartigen Terminen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings, Gruppentrainings oder einer Seminarveranstaltung nicht DRS, genießen die Coachees / Trainees / Schulungsteilnehmer keinen Versicherungsschutz durch DRS.

 

§4  Honorierung von DRS (Coach / Trainer / Berater / Seminarleiter)

  1. DRS hat für seine Leistungen einen Honoraranspruch, der im Vorfeld mit dem / der Coachee / Auftraggeber vereinbart wurde.
  1. Die Honorare sind von dem / der Coachee / Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
  1. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen außerhalb des Postleitzahlgebiets 25946 verpflichtet sich der / die Coachee / Auftraggeber zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Zzgl. zum Honorar werden angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der / die Coachee / Auftraggeber 72 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt.
  1. Termine, die von DRS abgesagt werden müssen, werden dem / der Coachee / Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der / die Coachee / Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach.

 

§5 Vertraulichkeit des Coachings / Trainings / Beratungen / Schulungen / Seminare

  1. DRS behandelt die Daten des / der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des / der Coachee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des / der Coachee erfolgt und anzunehmen ist, dass der / die Coachee zustimmen wird.
  1. § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn DRS aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist.
  1. DRS führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Der / die Coachee kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

 

§6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-/ Beratungs-/ Schulungsvertrags oder der AGBs ungültig sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

"Du kannst die Wellen nicht anhalten, aber
Du kannst lernen zu surfen."

Joseph Goldstein

 

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